Digitale Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Fürstenfeldbruck ist bemüht, seine Website www.fliegerhorst-ffb.de im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen. Wir sind ebenfalls bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik- Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Angebot www.fliegerhorst-ffb.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde erstmals erstellt am: Diese Erklärung wurde zuletzt überprüft am: Als Methodik der Prüfung wurde angewandt:

13.09.2023 13.09.2023

Selbstbewertung Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Barrierefreiheit des Webauftritts der Stadt Fürstenfeldbrück unter www.fliegerhorst- ffb.de wurde in einem Selbsttest auf Grundlage der Barrierefreie-Informationstechnik- Verordnung 2.0 sowie der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) geprüft unter Berücksichtigung der Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1.

Die Webseite unter www.fliegerhorst-ffb.de ist teilweise vereinbar mit der BayEGovV. Sie erfüllt zum Teil die Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) als auch die Kriterien der Stufe AA der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1. Diese Website ist somit wegen der folgenden Unvereinbarkeiten mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 teilweise vereinbar. Die nicht barrierefreien Inhalte sind nachstehend aufgelistet.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • PDF-Dateien sind noch nicht vollständig in einem barrierefreien Format abrufbar
  • Nicht alle Bilder haben zugängliche Namen
  • Im nativen Modus ist der Textkontrast nicht immer ausreichend
  • Nicht alle Links haben passende Linktexte hinterlegt
  • Manche Überschriften haben einen fehlenden zugänglichen Namen
  • Nicht alle Eltern-Elemente haben ein erforderliches Kind-Element
  • Nicht alle IDs sind eindeutig
  • Nicht alle Formularfelder haben einen zugänglichen Namen
  • Die Tab-Reihenfolge folgt nicht immer einen logischen Struktur
  • Nicht alle Elemente sind mit der Tastatur ansteuerbar/ausführbar
  • Nicht vollen Buttons ist der Zustand auch programmatisch ermittelbar.

Barrieren melden sowie Informationen zur Barrierefreiheit dieser Website

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter webredaktion@fuerstenfeldbruck.de an.

Ansprechpartner für die barrierefreie Zugänglichkeit ist:

Stadt Fürstenfeldbruck
Tina Rodermund-Vogl
Hauptstr. 31
82256 Fürstenfeldbruck
E-Mail: webredaktion@fuerstenfeldbruck.de

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayEGovV
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.