Berücksichtigung des FFH-Gebiets

Es ist notwendig, dass die Entwürfe das nördlich gelegene FFH-Gebiet adäquat berücksichtigen. Die äußerst selten gewordenen artenreichen Flachland-Mähwiesen des FFH-Gebiets sind unter anderem ein wichtiger Lebensraum für vom Aussterben bedrohte Bodenbrüter und stellen einen hochgradig schützenswerten Naturraum dar. Diese Flächen sollten nicht planmäßig zugänglich sein (Stichwort „Campus-Wiesen“ in einem Entwurf). Wohnbebauung direkt am FFH-Gebiet sollte vermieden werden (wg. Katzen). Baumpflanzungen und hohe Gebäude sollten nicht direkt an der Grenze zum FFH-Gebiet platziert werden (Ansitzflächen für Greifvögel). Eine Idee zur Vermittlung des Wertes dieses Naturraums wäre, einen Info-Bereich mit Aussichtsmöglichkeit einzurichten (wie z. B. in Kottgeisering am Ampermoos) – das würde zudem die nachhaltige Ausrichtung des neuen Stadtteils glaubhaft unterstreichen.