Das FFH Gebiet im Norden wird z.T. als „Weite“ zur Kenntnis genommen. Wie wird die FFH Vorgabe erfüllt, dass keine Verschlechterung des Ist-Zustandes durch die direkte Nachbarschaft von 1600 Bewohnern (Haustiere, Freizeitdruck usw.) sowie 3500 Arbeitsplätzen erfolgen darf? In welchen Abständen wird zu dem geplanten Zyklotron gebaut? Es handelt sich aus meiner Sicht um eine radioaktive Produktionsstätte in deren Umfeld (es gibt unterschiedliche Aussagen zu Abstandsregeln) keine Wohnbebauung oder Einrichtung sein sollte. Welcher Abstand ist da vorgesehen? Wie großflächig wird das Gelände von bekannten und erwarteten Altlasten befreit? Werden auch die Grünbereiche diesbezüglich untersucht?